Kosten


Stationärer aufenthalt

Das Haus Oase verfügt über eine Betriebsbewilligung sowie einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern und arbeitet mit dem kantonalen Jugendamt (KJA) zusammen. 

Die Kosten werden von den einweisenden Behörden getragen.

 

Aufenthalte von Kindern aus anderen Kantonen werden über die interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) geregelt.

Download
Formular KOGU Antrag Stationär
Formular_KJA_Kostengutsprache_statinär.d
Microsoft Word Dokument 74.5 KB

Nebenkosten

Die Nebenkosten (Taschengeld, Hygiene, Kleider, Verkehr, Freizeit usw.) werden den zuständigen Stellen nach effektiven Auslagen monatlich in Rechnung gestellt. Wir stellen keine pauschalen Nebenkosten in Rechnung.